Unsere Preisliste für Privatversicherte, Beihilfepatienten und Selbstzahler
Ihr Arzt kann Ihnen kein Rezept mehr ausstellen? Sie möchten die Therapie trotzdem fortsetzen und in ihre Gesundheit investieren? Kein Problem!
Therapie
Stress & Entspannung
Symptomorientierte Ernährungsberatung
Personal Training
Liebe Patienten:innen
Sie haben sich entschieden, die erstklassigen Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Physiotherapie werden nach den Regeln der Heilkunde und berufsrechtlichen Rahmen erbracht.
Die Preise für unsere therapeutischen Leistungen orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für die Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringer und ihrem Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die Honorarberechnung in unserer Praxis.
Die GebüTh regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Auf der Basis der GebüTh schließen Sie mit uns ein Vergütungsvertrag über die konkreten einzelnen Therapieleistungen ab. Dieser Vertrag ist später die Grundlage für die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse. Der einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz (GKV-Vergütung) genommen wird und mit dem jeweils zutreffenden Faktor, der liegt zwischen den 1,4- bis 2,3-fachen, multipliziert wird.
Der jeweilige Faktor bestimmt sich durch:
- die besondere Qualifikation eines Therapeuten:in
- die besondere Berufserfahrung/Spezialisierung
- die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Therapie
Einige private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilmitteltherapie nicht in voller Höhe z. B. nur 70-80%) oder lehnen dies für zukünftige Leistungen ab. Häufig legen die Versicherungen den Versicherten nahe, sich nach einer "billigeren" Therapie umzusehen.
Unter www.privatpreise.de finden Sie Informationen und einige Gerichtsurteile wie Sie sich Verhalten können.