Haben wir einen Infekt, verschreibt uns der Arzt in bestimmten Fällen ein Antibiotikum. Natürlich vertrauen wir unseren Ärzten und erwarten eine auf unsere Erkrankung abgestimmte Behandlungsweise. Aber ist dieses Vertrauen auch gerechtfertigt?
Zumindest, wenn es um bestimmte Breitband-Antibiotika mit dem Wirkstoff Fluorchinolon geht, sollten wir genauer hinschauen. Fluorchinolon-Antibiotika aus der Gruppe der Gyrasehemmer finden häufige Verwendung in Deutschland und werden hierzulande auch bei vergleichsweise harmlosen Infekten wie zum Beispiel Bronchitis, unkomplizierten Harnwegsinfekten, Otitis oder Sinusitis eingesetzt.
Wo liegt nun das Problem?
Grundsätzlich ist der Einsatz aller Antibiotika nie als potenziell ungefährlich einzustufen und sollte möglichst restriktiv geschehen. Der Wirkstoff Fluorchinolon birgt jedoch das Risiko von besonders schwerwiegenden Nebenwirkungen, die Muskeln, Gelenke, Sehnen oder das Nervensystem betreffen. Auch bleibende Schäden und Behinderungen sind nicht auszuschließen.
Die amerikanische Gesundheitsbehörde (FDA) informierte bereits über die potenziellen Gefahren des Wirkstoffes und forderte Ärzte auf, diese Antibiotika nur noch dann einzusetzen, wenn keine Behandlungsalternativen mehr verfügbar sind oder als sogenannte Reserveantibiotika bei antibiotikaresistenten Infektionen.
Müsse es dennoch verschrieben werden, sollten Patienten unbedingt auf mögliche Symptome dieser schwerwiegenden und möglicherweise dauerhaften Nebenwirkungen achten, wie Störungen des Gastrointestinaltrakts, Übelkeit und Diarrhö, Verwirrtheit, Halluzinationen, Psychosen, Angstattacken, neuropathische Missempfindungen („Ameisenlaufen“), Hörprobleme, Hautreaktionen, Muskel-, Gelenk- und Sehnenschmerzen etc. Falls Patienten über solche Nebenwirkungen klagen, sollte das Medikament sofort abgesetzt werden.
Und was passiert derweil in Deutschland?
Entsprechende aktuelle Sicherheitswarnungen der deutschen (BfArM) oder europäischen Überwachungsbehörden (EMA) existieren derzeit nicht. Allerdings warnt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vor den Fluorchinolonen und stützt sich hierbei auf den Bericht der FDA. In Deutschland sind Moxifloxacin, Ciprofloxacin, Ofloxacin, Levofloxacin, Norfloxacin und Enoxacin zugelassen.